Allgemeine Geschäfts-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln abschließend die rechtlichen Bedingungen der Geschäftsbeziehung zwischen der databyte GmbH, Seelandstraße 14-16, 23569 Lübeck (nachfolgend "DATABYTE") und ihren KUNDEN.
1.2
Die AGB sind die alleinige rechtliche Grundlage für alle Rechtsgeschäfte, welche zwischen DATABYTE und dem KUNDEN über die DATABYTE-Webseite geschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen DATABYTE und dem KUNDEN, soweit keine sonstigen speziellen DATABYTE-Bedingungen Anwendung finden (z.B. BizCheck App-Nutzungs- und Lizenzbedingungen) oder individuelle schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, die ausdrücklich vorsehen, dass diese AGB (ganz oder teilweise) nicht gelten.
1.3
Etwaige Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn DATABYTE auf derartige Bestimmungen des KUNDEN ausdrücklich hingewiesen wurde, diese aber nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.4
Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss eines Vertrages gültige Fassung der AGB.

2. Definitionen

Die nachstehenden Begriffe und Abkürzungen in Großbuchstaben haben in diesen AGB die ihnen in diesem Abschnitt zugewiesene Bedeutung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Auch die anderen Abschnitte der AGB können entsprechende Definitionen enthalten.
2.1
"AUTORISIERTER NUTZER" ist diejenige juristische oder natürliche Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, welche im Zuge der KONTINGENTANFRAGE von DATABYTE mit einem Kennwort und Zugangscode registriert wurde - also entweder der KUNDE selbst oder eine vom KUNDEN im Zuge der KONTINGENTANFRAGE benannte andere juristische oder natürliche Person oder rechtsfähige Personengesellschaft ("BEGÜNSTIGTER"). Nicht AUTORISIERTE NUTZER sind mithin sämtliche Dritte, auch wenn es sich dabei um Gesellschafter, Schwesternunternehmen, Konzernunternehmen oder durch vertragliche Beziehung miteinander verbundene Unternehmen des KUNDEN oder des BEGÜNSTIGTEN handelt.
2.2
"BEGÜNSTIGTER" kann nur eine juristische oder natürliche Person oder rechtsfähige Personengesellschaft im Sinne des § 14 BGB sein.
2.3
"BETROFFENE" sind diejenigen juristischen oder natürlichen Personen, über deren Verhältnisse die jeweiligen DATABYTE-DATEN Angaben enthalten.
2.4
"DATABYTE-DATEN" sind diejenigen Daten und Informationen, insbesondere in Form von Wirtschaftsdaten und Unternehmensinformationen, einschließlich Firmen-Adressdaten, die DATABYTE aus eigenen Datenbanken, öffentlichen Verzeichnissen oder anderen Quellen selektiert, aufbereitet und geschäftsmäßig am Markt anbietet.
2.5
"KUNDE" ist jede juristische oder natürliche Person oder rechtsfähige Personengesellschaft im Sinne des § 14 BGB, welche die Angebote der DATABYTE-Webseite in Anspruch nimmt oder mit denen DATABYTE anderweitig einen Vertrag abgeschlossen hat.
2.6
"EINZELVERTRAG" ist ein Vertrag, der durch Annahme einer KONTINGENTANFRAGE oder eines KONTINGENTABRUFS zustande kommt.
2.7
"LEISTUNGEN" sind alle Angebote, Produkte, Dienste, Lieferungen und sonstigen Leistungen von DATABYTE. Dazu gehört insbesondere die Selektion, Aufbereitung, Auslieferung und Überlassung von DATABYTE-DATEN. Werden keine ausdrücklich abweichenden Vereinbarungen zwischen den VERTRAGSPARTNERN getroffen, erbringt DATABYTE seine LEISTUNGEN stets als Dienstleistungen gem. §§ 611 ff. BGB.
2.8
"PERSONENBEZOGENE DATEN" sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, wie in Art. 4 Ziff. 1 DSGVO festgelegt.

3. Angebote und Vertragsschluss

3.1
Die Angebote von DATABYTE und Leistungen richten sich ausschließlich an:
3.1.1
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln; und dabei zugleich
3.1.2
Endnutzer sind, also die LEISTUNGEN nur für eigene interne Geschäftszwecke nutzen.
3.2
Alle Angebote und Preise von DATABYTE sind freibleibend.
3.3
Bei Nutzung der DATABYTE-Webseite gilt speziell Folgendes:
3.3.1
Eine rechtsverbindliche Bestellung des KUNDEN erfolgt über das Absenden einer Kontingentbestellung auf der DATABYTE-Webseite oder den Abschluss eines Abonnements (z.B. Prime-Abonnement) ("KONTINGENTANFRAGE"). KONTINGENTANFRAGEN dürfen jeweils nur zugunsten eines einzelnen BEGÜNSTIGTEN erfolgen; die Nennung mehrerer Begünstigter ist unzulässig.
3.3.2
Des Weiteren erfolgt eine rechtsverbindliche Bestellung des KUNDEN beim Absenden einer Download-Abfrage für DATABYTE-DATEN auf der DATABYTE-Webseite ("KONTINGENTABRUF").
3.3.3
Ein Vertrag kommt bei KONTINGENTANFRAGEN erst durch eine entsprechende ausdrückliche Annahmeerklärung durch DATABYTE zustande, in Form der Mitteilung über die Registrierung des KUNDEN unter Vergabe der Zugangskennung oder direkt durch Gutschrift des bestellten Kontingents. In einer bloßen Bestätigungs-E-Mail über den Erhalt einer KONTINGENTANFRAGE liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, DATABYTE erklärt darin ausdrücklich deren Annahme. Anmerkungen des KUNDEN im Zuge einer KONTINGENTABFRAGE werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DATABYTE diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
3.3.4
Im Falle eines KONTINGENTABRUFS kommt der Vertrag durch Übermittlung der angefragten DATABYTE-DATEN zustande.
3.4
Der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von DATABYTE mit den veröffentlichten Informationen und Daten aus den benötigten Quellen sowie der Verfügbarkeit der DATABYTE-Webseite gemäß Abschnitt 6.3. DATABYTE wird den KUNDEN über eine etwaige Nichtverfügbarkeit oder wesentliche Änderung der LEISTUNG oder von Teilen der LEISTUNG informieren.
3.5
DATABYTE behält sich technische Änderungen seiner Angebote sowie Änderungen in Format, Inhalt und Informationstiefe im Rahmen des Zumutbaren vor.

4. Lieferungen

4.1
Die Lieferung von DATABYTE-DATEN erfolgt per Download der DATABYTE-DATEN durch den KUNDEN.
4.2
Erfüllungsort für sämtliche LEISTUNGEN ist der Sitz von DATABYTE. Die Gefahr bei der Lieferung von DATABYTE-DATEN geht auf den KUNDEN über, wenn diese den Einflussbereich von DATABYTE verlassen haben.
4.3
Lieferungen von DATABYTE erfolgen in der Reihenfolge der Auftragseingänge, sofern kein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. Vom KUNDEN angegebene Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn DATABYTE dies dem KUNDEN ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
4.4
DATABYTE behält sich das Recht vor, Rechtsgeschäfte nur dann zu erfüllen, wenn keine Zahlungsrückstände des KUNDEN vorliegen.

5. Verzug

5.1
Ist DATABYTE an der Einhaltung eines Leistungstermins aus Gründen gehindert, die DATABYTE nicht zu vertreten hat, verschiebt sich der betreffende Leistungstermin um einen angemessenen Zeitraum.
5.2
DATABYTE kommt nur dann in Verzug, wenn eine LEISTUNG fällig und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt ist.
5.3
Im Falle des Verzugs steht dem KUNDEN ein Rücktrittsrecht zu, sofern er DATABYTE eine angemessene Frist mit der Erklärung, dass er die Annahme der LEISTUNG nach Ablauf der Frist ablehne, gesetzt hat und die Frist erfolglos verstrichen ist. Dieses Recht kann nur unverzüglich nach Ablauf der angemessenen Frist ausgeübt werden.
5.4
Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit verspäteter LEISTUNG, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen DATABYTE, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

6. Beschaffenheit und Inhalt der Leistungen

6.1
Der Inhalt und die Beschaffenheit der LEISTUNGEN (einschließlich der DATABYTE-DATEN) richten sich ausschließlich nach diesen AGB und den Leistungsbeschreibungen der vom KUNDEN für Einzelabrufe von DATABYTE-DATEN genutzten Module auf der DATABYTE-Website. Nicht Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit sind insbesondere Darstellungen der LEISTUNGEN in öffentlichen Äußerungen (insbesondere der Werbung) oder durch Äußerungen der Angestellten von DATABYTE, außer es liegt insoweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsleitung von DATABYTE vor; gleiches gilt für eventuelle Garantieerklärungen durch die Mitarbeiter von DATABYTE.
6.2
In Bezug auf den Inhalt und die Beschaffenheit der DATABYTE-DATEN gilt insbesondere Folgendes:
6.2.1
Die DATABYTE-DATEN werden von DATABYTE durch Übernahme und Auswertung von Daten und Informationen aus den DATABYTE-Datenbanken und/oder verschiedenen, ihr standardmäßig zugänglichen Datenquellen selektiert und aufbereitet.
6.2.2
DATABYTE ermittelt unter Verwendung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens seine Scorewerte oder Bonitätsklassen zur Bonitätseinschätzung ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen ("BONITÄTSEINSCHÄTZUNG"). Für die Erstellung von BONITÄTSEINSCHÄTZUNGEN führt DATABYTE keine gesonderten Recherchen zu Daten und/oder Informationen durch, die nicht automatisch Bestandteil der von DATABYTE standardmäßig verwendeten Datenquellen sind. Es kann also sein, dass spezielle Merkmale, wie Zahlungserfahrungen, Inkassoverfahren, titulierte Forderungen, Insolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherungen, Haftanordnungen, nicht Bestandteil der BONITÄTSEINSCHÄTZUNG werden, sofern die von DATABYTE standardmäßig verwendeten Datenquellen keine entsprechenden Angaben enthalten. Die einer BONITÄTSEINSCHÄTZUNG zugrunde liegenden Daten und Informationen werden turnusmäßig aktualisiert, wobei der jeweilige Turnus von der Verfügbarkeit der jeweiligen Datenquelle abhängt (z.B. monatliche oder tägliche Aktualisierung), so dass eine BONITÄTSEINSCHÄTZUNG zum Zeitpunkt des Abrufs auf veralteten Daten und/oder Informationen basieren kann.
6.2.3
Auch für sonstige Daten- oder Informationsabfragen schuldet DATABYTE keine abweichende Recherche im Einzelfall und/oder im Hinblick auf bestimmte, in den DATABYTE-Datenbanken und in den standardmäßig zugänglichen Datenquellen jeweils nicht vorhandene Daten und/oder Informationen.
6.2.4
Form, Umfang, Inhalt und Aktualität der DATABYTE-DATEN hängen stets von den durch DATABYTE genutzten Datenquellen ab. Soweit Daten und/oder Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen oder anderen Quellen übernommen werden, erfolgt keine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie der richtigen Schreibweise, es sei denn, im Rahmen der automatisierten Datenverarbeitung oder infolge konkreter Hinweise BETROFFENER wird DATABYTE auf begründete und überprüfbare Zweifel an der sachlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der verarbeiteten und gespeicherten Informationen oder der Zuverlässigkeit der Drittquelle aufmerksam.
6.2.5
DATABYTE ist nicht zur Aktualisierung der vom KUNDEN exportierten DATABYTE-DATEN verpflichtet. Trotz einer zeitlich beschränkten NUTZUNGSDAUER finden mietrechtliche Vorschriften auf die DATENLIZENZ keine Anwendung. Insbesondere findet § 536a Abs. 1 BGB keine Anwendung.
6.2.6
Die DATABYTE-DATEN ersetzen keine selbständige Analyse, Einschätzung sowie das eigenständige Urteil des KUNDEN darüber, ob und inwieweit die DATABYTE-DATEN für die beabsichtigte Verwendung geeignet sind. DATABYTE übernimmt hierfür keine Verantwortung.
6.2.7
Bei Selektion und Aufbereitung der DATABYTE-DATEN erfolgt keine rechtliche Prüfung dahingehend, ob die vom KUNDEN ggf. beabsichtigte Verwendung der DATABYTE-DATEN rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Aspekte. Der KUNDE ist für die Verwendung der DATABYTE-DATEN alleine verantwortlich. Im Übrigen gilt Abschnitt 8.5 dieser AGB.
6.2.8
Nicht Inhalt der LEISTUNGEN ist die Benennung und/oder Bekanntgabe einer Quelle durch DATABYTE im Einzelfall.
6.3
DATABYTE bemüht sich um eine größtmögliche Verfügbarkeit der DATABYTE-Webseite. DATABYTE übernimmt keine Verantwortung für Störungen oder die Nichtverfügbarkeit, die auf Gründe außerhalb des Einflussbereichs von DATABYTE zurückgehen (z.B. höhere Gewalt, Fremdeinwirkung), oder ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von DATABYTE oder ihrer Erfüllungsgehilfen. DATABYTE behält sich vor, den Zugang zur DATABYTE-Webseite oder deren Nutzungsmöglichkeit zeitweilig vollständig oder teilweise zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der LEISTUNGEN dient (z.B. bei Wartungsarbeiten).

7. Webseiten-Nutzung und Datenlizenz

7.1
Das Recht des KUNDEN zur Nutzung der ihm nach Registrierung auf der DATABYTE-Webseite zur Verfügung stehenden LEISTUNGEN ist nicht-ausschließlich, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.
7.2
Der KUNDE erkennt an, dass DATABYTE Inhaberin sämtlicher DATABYTE-DATEN ist und dass ausschließlich AUTORISIERTE NUTZER zum Zugriff und zur Verwendung der DATABYTE-DATEN berechtigt sind. AUTORISIERTE NUTZER dürfen auf die DATABYTE-DATEN im Sinne eines inhaltlich und zeitlich beschränkten Nutzungsrechts jeweils nur insoweit und in dem Umfang zugreifen und diese jeweils nur insoweit und in dem Umfang speichern, vervielfältigen, verwenden, verwerten, be- oder verarbeiten, verändern, mit anderen Daten und/oder Informationen zusammenführen oder anderweitig nutzen (insgesamt "DATENUMGANG"), soweit dies für ihre originären unternehmensinternen Zwecke ("NUTZUNGSZWECK") erforderlich ist und innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums ("NUTZUNGSDAUER") liegt ("DATENLIZENZ").
7.2.1
Die NUTZUNGSDAUER der von KUNDEN abgerufenen DATABYTE-DATEN (z.B. Firmenprofile, Bonitätsauskünfte, etc.) für exportierte DATABYTE-DATEN endet spätestens 6 (sechs) Monate nach dem Abruf der betreffenden Daten, auch wenn ein ggf. abgeschlossenes Abonnement des KUNDEN eine längere Laufzeit haben sollte. Der KUNDE ist verpflichtet, die exportierten DATABYTE-DATEN unverzüglich nach Ablauf der NUTZUNGSDAUER fachgerecht, vollständig und unwiderruflich zu löschen.
7.2.2
Sofern DATABYTE dem Kunden die Nutzung der DATABYTE-DATEN nur zu Testzwecken gestattet ("TESTLIZENZ"), ist der NUTZUNGSZWECK ausschließlich auf die Erprobung der Funktionalitäten der Webseite beschränkt oder darauf, sich einen Eindruck von der Art und Qualität der DATABYTE-DATEN zu verschaffen. Die DATENLIZENZ für die auf Basis einer TESTLIZENZ abgerufenen oder erhaltenen DATABYTE-DATEN endet mit Ablauf der TESTLIZENZ. Soweit keine gesonderte Vereinbarung zur Laufzeit einer TESTLIZENZ getroffen wurde, beträgt die NUTZUNGSDAUER 2 (zwei) Wochen. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser APP-NUTZUNGSBEDINGUNGEN für die per TESTLIZENZ abgerufenen DATABYTE-DATEN entsprechend.
7.2.3
Sofern der KUNDE die DATABYTE-DATEN zum Zwecke von Werbeaktionen verwendet, ist der NUTZUNGSZWECK auf die einmalige Nutzung der betreffenden DATABYTE-DATEN für diese Zwecke beschränkt. Die Bestimmungen zur NUTZUNGSDAUER bleiben hiervon unberührt.
7.2.4
Jedweder DATENUMGANG außerhalb des NUTZUNGSZWECKS ist unzulässig (wie z.B. das unbefugte Anfertigen von Kopien, nicht-autorisierte Verwertungshandlungen oder nicht-autorisierte Datenweitergaben). Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von DATABYTE umfasst der NUTZUNGSZWECK nicht die Nutzung der DATABYTE-DATEN für Dritte oder die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte im Hinblick auf die DATABYTE-DATEN (z.B. zum Aufbau eines elektronischen Archivs und/oder einer Datenbank).
7.2.5
Unbeschadet der Regelung des Abschnitts 7.3 dieser AGB und soweit keine ausdrücklichen anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, berechtigt die DATENLIZENZ den AUTORISIERTEN NUTZER lediglich zur lokalen Speicherung der DATABYTE-DATEN auf einem einzigen Endgerät und zur entsprechenden Nutzung über jeweils nur einen Mitarbeiter ("EINZELPLATZLIZENZ"). Insbesondere die Speicherung der DATABYTE-DATEN auf einem Server oder einer Cloud sowie ihre Nutzung über ein Computer-Netzwerk und/oder von mehreren Mitarbeitern ("MEHRPLATZLIZENZ") gleichzeitig, bedürfen jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DATABYTE.
7.2.6
Eine Weiterleitung oder Zugänglichmachung der DATABYTE-DATEN (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DATABYTE verboten.
7.2.7
Die Einräumung der DATENLIZENZ erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass der DATENUMGANG durch den AUTORISIERTEN NUTZER ausschließlich im Einklang mit den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen erfolgt.
7.2.8
Die Einräumung der DATENLIZENZ steht unter der Bedingung der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des für den Abruf der betreffenden DATABYTE-DATEN eingesetzten Kontingents.
7.2.9
Die Berechtigung zum jeweiligen DATENUMGANG hat der KUNDE im Zweifel nachzuweisen.
7.3
AUTORISIERTE NUTZER dürfen Sicherungskopien der DATABYTE-DATEN nach den Regeln der Technik in der zwingend erforderlichen Anzahl anfertigen. Die jeweiligen Sicherungskopien dürfen nur zu archivarischen Zwecken und zur Wiederherstellung der DATABYTE-DATEN verwendet werden. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und müssen einen deutlichen Hinweis auf die Inhaberschaft von DATABYTE enthalten.
7.4
Im Falle des wirksamen Widerrufs eines EINZELVERTRAGES enden die davon betroffenen DATENLIZENZEN automatisch. Bei Wegfall der DATENLIZENZ hat der KUNDE die DATABYTE-DATEN fachgerecht zu löschen, soweit nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Der KUNDE wird einen Nachweis über die jeweiligen Löschungen führen und diese auf Wunsch von DATABYTE unverzüglich schriftlich gegenüber DATABYTE bestätigen.
7.5
Soweit DATABYTE-DATEN in Form eines Datenbankwerkes (gem. § 4 Abs. 2 UrhG) oder einer Datenbank (gem. § 87a Abs. 1 UrhG) überlassen werden, gilt die DATENLIZENZ auch für diese in dem Umfang, wie in den vorhergehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 7 angegeben. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der DATABYTE-DATEN bleiben im Übrigen unberührt.

8. Verantwortung und Pflichten des Kunden

8.1
Der KUNDE ist zur Erbringung der in diesen AGB und in den EINZELVERTRÄGEN vereinbarten Leistungen sowie zur Einhaltung der darin vereinbarten Schutz-, Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten verpflichtet; dies gilt auch für diejenigen Leistungen und Pflichten, die darin nicht explizit beschrieben sind, aber als Bestandteil der ordnungsgemäßen Leistungserbringung/Pflichterfüllung vernünftigerweise erwartet werden dürfen oder inhärenter Bestandteil anderer Leistungen/Pflichten sind.
8.2
Bei der Registrierung auf der DATABYTE-Webseite ist der KUNDE zu vollständigen und wahrheitsgemäßen (d.h. auch aktuellen) Angaben verpflichtet. Der KUNDE hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten (insb. etwaige Kontaktdaten) stets dem aktuellen Stand entsprechen. Änderungen der Registrierungsdaten sind DATABYTE unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wobei der KUNDE nicht zur nachträglichen einseitigen Änderung des AUTORISIERTEN NUTZERS berechtigt ist. Der dem KUNDEN gewährte Zugang und die Zugangsdaten (z.B. Benutzerkennung und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Passwörter sind zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der KUNDE DATABYTE hierüber unverzüglich per E-Mail zu informieren und seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
8.3
Der KUNDE ist unverzüglich nach Lieferung bzw. Erbringung der LEISTUNG verpflichtet, diese auf Mängel zu untersuchen und DATABYTE jederzeit über auftretende Mängel unverzüglich schriftlich zu informieren sowie detaillierte Unterlagen und Informationen mitzuliefern, die Art, Umfang und Symptome des Mangels ausführlich und nachvollziehbar beschreiben. Auf Verlangen von DATABYTE wird der KUNDE DATABYTE sämtliche insoweit relevanten Aufzeichnungen und Informationen zur Verfügung stellen. Unterlässt der KUNDE die Anzeige, so gilt die LEISTUNG als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Etwaige weitergehende gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des KUNDEN bleiben hiervon unberührt.
8.4
Der KUNDE ist für den rechts- und vertragskonformen DATENUMGANG mit den DATABYTE-DATEN allein verantwortlich. Unabhängig vom Inhalt der jeweiligen DATENLIZENZ darf der KUNDE die DATABYTE-DATEN ausschließlich unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Dies gilt insbesondere betreffend die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz PERSONENBEZOGENER DATEN, hinsichtlich derer außerdem Abschnitt 16 dieser AGB gilt, sowie den gesetzlichen Pflichten aus der Schuldnerverzeichnis-Verordnung (SchuVVO).
8.5
Bei der Verwendung der DATABYTE-DATEN beachtet der KUNDE insbesondere:
8.5.1
Abweichende Treffer oder Mehrfachtreffer der angeforderten DATABYTE-DATEN können u.U. nicht der angefragten Person/Firma zuzuordnen sein, sondern einer Person/Firma gleichen oder sehr ähnlichen Namens. Der übermittelte Score bzw. die Bonitätsklasse sind stets anhand der Anfragedaten und/oder der Identität der angefragten Person zu überprüfen, um unzutreffende Rückschlüsse auf die Bonität bzw. das Zahlungsverhalten der angefragten Person/Firma zu verhindern.
8.5.2
Die in DATABYTE-DATEN enthaltenen Scorewerte, Score-Klassen oder Bonitätseinschätzungen sind lediglich ein Wert von vielen, der dem KUNDEN bei der Einschätzung der Solvenz und des Zahlungsausfallrisikos zum Zeitpunkt der Anfrage Hilfe leisten soll. Eine Entscheidung über die Solvenz oder Kreditwürdigkeit einer Person/Firma ist hiermit nicht verbunden und ist auf Grundlage der verwendeten Daten nicht möglich (vgl. Abschnitt 6.2.2). Diese obliegt vielmehr ausschließlich dem Kunden.
8.6
Der KUNDE ergreift die für den Schutz und die Sicherheit der DATABYTE-DATEN und der sonstigen ihm von DATABYTE eventuell überlassenen Vertragsgegenstände (z.B. Zugangsdaten, Passwörter, etc.) die jeweils erforderlichen Maßnahmen. Beim DATENUMGANG trifft der KUNDE vor allem im Hinblick auf Speicherung, Vorhaltung und Nutzung hinreichende Absicherungen gegen Zugriffe von Unbefugten oder Missbrauchsaktivitäten, wie insbesondere durch Kennwortverfahren/Passwortschutz, automatische Sperrungen und Einrichten eines Benutzerstammes, Virenscanner und Firewalls. Außerdem ergreift der KUNDE insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu den Aufbewahrungsorten der DATABYTE-DATEN und Zugriff auf die DATABYTE-DATEN haben.
8.7
Sofern ein unberechtigter Zugriff, eine unberechtigte Nutzung, eine unzulässige Kopie, eine unbefugte Weiterleitung oder sonstige unberechtigte Handlungen im Zusammenhang mit den DATABYTE-DATEN erfolgen ("VERLETZUNGSHANDLUNGEN"), teilt der KUNDE dies DATABYTE unverzüglich per E-Mail mit. Im Fall derartiger VERLETZUNGSHANDLUNGEN wird der KUNDE unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und Kosten aufbringen, um die jeweilige Verletzung abzustellen.
8.8
Der KUNDE garantiert und sichert die Einhaltung dieser AGB durch den jeweils BEGÜNSTIGTEN. Insbesondere wird der KUNDE die Kenntnisnahme und Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB durch den BEGÜNSTIGTEN sicherstellen, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen zur DATENLIZENZ, zur Vertraulichkeit sowie die Bestimmungen dieses Abschnitts 8. Im Falle des Verstoßes des BEGÜNSTIGTEN gegen die Bestimmungen dieser AGB haftet der KUNDE in Form einer verschuldensunabhängigen Garantiehaftung oder wird – nach Wahl von DATABYTE – sämtliche ihm gegen den jeweiligen BEGÜNSTIGTEN zustehenden Ansprüche und Rechte an DATABYTE abtreten und übertragen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche von DATABYTE bleiben hiervon unberührt.
8.9
Der KUNDE wird DATABYTE unverzüglich schriftlich darauf aufmerksam machen, wenn der KUNDE feststellt, dass DATABYTE eine LEISTUNG oder PFLICHT hinsichtlich Art, Umfang und/oder Zeitpunkt nicht wie vereinbart erbracht hat und/oder erbringen wird. Soweit Art, Umfang und der Zeitpunkt für die Erbringung der LEISTUNGEN/PFLICHTEN von DATABYTE jeweils nicht ausdrücklich und detailliert in diesen AGB geregelt sind, ist DATABYTE erst nach rechtzeitiger vorheriger schriftlicher Aufforderung des KUNDEN zur Erbringung der vereinbarten LEISTUNG/ERFÜLLUNG der betreffenden Pflicht verpflichtet. Die entsprechende Aufforderung muss eine angemessen detaillierte Beschreibung der betreffenden LEISTUNG/PFLICHT enthalten.
8.10
Der KUNDE ist damit einverstanden, dass DATABYTE die Einhaltung dieser AGB durch den Einsatz von Kontrolladressen überprüft. Sofern Kontrolladressen auf eine VERLETZUNGSHANDLUNG des KUNDEN schließen lassen, wird vermutet, dass sich die betreffende VERLETZUNGSHANDLUNG auch auf die übrigen DATABYTE-DATEN in Form von Adressdaten erstreckt, die der KUNDE zusammen oder im Zusammenhang mit den Kontrolladressen erlangt hat (Umkehr der Beweislast). Es obliegt dann dem KUNDEN darzulegen und zu beweisen, dass ihm keine VERLETZUNGSHANDLUNG zur Last fällt.
8.11
Verletzt der KUNDE eine Pflicht aus diesen AGB, so ist DATABYTE zur Leistungserbringung nicht verpflichtet, solange die Pflichtverletzung andauert. Im Falle einer gravierenden vertraglichen Pflichtverletzung oder eines gravierenden Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen durch den KUNDEN, ist DATABYTE berechtigt, den KUNDEN für weitere KONTINGENTABRUFE zu sperren. Den DATABYTE hierdurch jeweils entstehenden Aufwand hat der KUNDE DATABYTE zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche und Rechte von DATABYTE, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben hiervon unberührt.

9. Freistellung

9.1
Der KUNDE stellt DATABYTE auf erstes Anfordern von allen Forderungen, Ansprüchen, Aufwendungen, Kosten und Schäden frei, welche durch Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der Ausübung bzw. Nichtausübung der Pflichten des KUNDEN (oder des BEGÜNSTIGTEN) im Sinne von Abschnitt 8.1 dieser AGB verursacht wurden.
9.2
Sofern Dritte Forderungen, Ansprüche oder Bußgelder gegen DATABYTE geltend machen, die auf rechtswidrige Handlungen oder rechtswidrige Unterlassungen des KUNDEN (oder des BEGÜNSTIGTEN) zurückgehen (z.B. in Form der datenschutz- oder wettbewerbswidrigen Verwendung von DATABYTE-DATEN), wird der KUNDE DATABYTE auf erstes Anfordern (i) von allen Forderungen, Ansprüchen und Bußgeldern freistellen, (ii) alle entstehenden Kosten (einschließlich den Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverteidigung, wie insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigenkosten) sowie dadurch entstandene Schäden ersetzen, (iii) DATABYTE alle dem KUNDEN ggf. gegen einen BEGÜNSTIGTEN zustehenden Ansprüche und Rechte abtreten und übertragen und (iv) DATABYTE – auf Wunsch von DATABYTE – gegen die jeweilige Geltendmachung verteidigen. Der KUNDE wird DATABYTE unverzüglich schriftlich über entsprechend geltend gemachte oder drohende Forderungen, Ansprüche oder Bußgelder unterrichten.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1
Soweit nicht per EINZELVERTRAG anderweitig geregelt, gilt für die Vergütung der LEISTUNGEN von DATABYTE die jeweils aktuelle Preisliste von DATABYTE.
10.2
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (soweit diese kraft Gesetzes vom KUNDEN zu zahlen ist). Zahlungen erfolgen kostenfrei und ohne jeglichen Abzug oder Einbehalt (weder im Hinblick auf eine Aufrechnung noch auf eine sonstige Verrechnung mit etwaigen Abgaben, Steuern oder Gebühren).
10.3
Zahlungen bei KONTINGENTABRUFEN werden umgehend per automatischer Abbuchung des vom KUNDEN erworbenen Guthabens bewirkt. Sofern für sonstige Zahlungen nicht eine sofortige Zahlung vorgesehen ist (z.B. per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder Online-Sofortüberweisung), sind Zahlungen des KUNDEN stets binnen 10 (zehn) Tagen nach Abschluss des betreffenden EINZELVERTRAGES fällig.
10.4
Bei Zahlungsverzug des KUNDEN kann DATABYTE Zinsen in Höhe von acht Prozent p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend machen, wenn nicht im Einzelfall DATABYTE einen höheren oder der KUNDE einen niedrigeren Schaden nachweist. Weitergehende Rechte von DATABYTE bleiben hiervon unberührt.
10.5
Der KUNDE ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Aufrechnungsrechts nur insoweit berechtigt, wenn die vom KUNDEN hierfür jeweils geltend gemachten Rechte oder Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

11. Prüfungen

11.1
Liegen DATABYTE Anhaltspunkte vor, die dafür sprechen, dass der KUNDE seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, kann DATABYTE vom KUNDEN Auskunft in schriftlicher Form verlangen. Im Falle von schwerwiegenden Verstößen ist ein von DATABYTE beauftragter, berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteter unabhängiger Dritter ("PRÜFER") berechtigt, während der üblichen Geschäftszeiten und unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages durch einen Vor-Ort-Besuch beim KUNDEN zu überprüfen ("PRÜFUNG"). Im Rahmen der PRÜFUNG hat der KUNDE dem PRÜFER Zugang zu den Räumlichkeiten, Arbeitsplatzrechnern und Servern des KUNDEN zu gestatten und uneingeschränkt mit dem PRÜFER zusammen zu arbeiten. Zu diesem Zweck wird der KUNDE den PRÜFER durch die Ergreifung aller unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zumutbaren Maßnahmen unterstützen, damit der PRÜFER die Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB sorgfältig überprüfen kann.
11.2
Die Kosten der PRÜFUNG gehen zu Lasten von DATABYTE, außer in Fällen, in denen der PRÜFER Abweichungen von vertraglichen Verpflichtungen des KUNDEN zum Nachteil von DATABYTE feststellt. In diesem Fall werden die Kosten der Prüfung vom KUNDEN übernommen, zusätzlich zu sonstigen Kosten, die DATABYTE aus Vertragsverletzungen ggf. zustehen. Weitere Ansprüche und Rechte von DATABYTE, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben hiervon unberührt.

12. Mängelhaftung

12.1
DATABYTE gewährleistet, dass die LEISTUNGEN mit angemessener Sorgfalt durchgeführt werden und bei Gefahrübergang die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen (vgl. insbesondere Abschnitt 6).
12.2
Bei Vorliegen eines Mangels an einer LEISTUNG wird DATABYTE nach eigener Wahl die LEISTUNG nachbessern oder neu liefern. Gelingt es DATABYTE nicht, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, kann der KUNDE für den mangelhaften Teil eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Sofern eine erhebliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der LEISTUNG vorliegt, hat der KUNDE darüber hinaus das Recht, vom betroffenen EINZELVERTRAG zurückzutreten, sofern er dies vorher schriftlich angedroht hat. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen leistet DATABYTE nach Maßgabe der in Abschnitt 17 dieser AGB festgelegten Grenzen. Weitere Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
12.3
Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der KUNDE gegen seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach Abschnitt 8.3 dieser AGB verstößt.
12.4
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 (sechs) Monaten ab Gefahrübergang.

13. Rechte Dritter

13.1
Macht ein Dritter gegenüber dem KUNDEN geltend, dass eine LEISTUNG von DATABYTE gewerbliche Schutzrechte und/oder Urheberrechte ("SCHUTZRECHTE") verletzt und wird aufgrund einer von DATABYTE vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verletzung von SCHUTZRECHTEN dem KUNDEN die Nutzung der DATABYTE-DATEN deshalb untersagt oder ist eine solche Untersagung nach Auffassung von DATABYTE bereits absehbar, haftet DATABYTE gegenüber dem KUNDEN abschließend wie folgt:
13.1.1
DATABYTE stellt den KUNDEN von sämtlichen dem KUNDEN rechtskräftig auferlegten Schadensersatzansprüchen und den dazugehörigen, gesetzlich erstattungsfähigen Kosten frei und wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:

(a) dem KUNDEN ein Nutzungsrecht für die betreffende LEISTUNG verschaffen, oder

(b) die betreffende LEISTUNG so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, die LEISTUNG im Wesentlichen aber dennoch der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, oder

(c) wenn keine der vorstehenden Alternativen zu technisch oder wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich ist, die entrichtete Vergütung unter Abzug des Wertverlustes für die zwischenzeitliche Nutzung der LEISTUNG zurückerstatten.
13.2
Der KUNDE wird DATABYTE bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen.
13.3
Die Verpflichtungen von DATABYTE nach den Abschnitten 13.1 und 13.2 bestehen nur, sofern
13.3.1
der KUNDE DATABYTE von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich und umfassend schriftlich informiert;
13.1.2
alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen DATABYTE vorbehalten bleiben oder im schriftlichen Einvernehmen mit DATABYTE geführt werden; und
13.1.3
der KUNDE jede von DATABYTE für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt.
13.4
Sofern der KUNDE die LEISTUNG fortgesetzt nutzt, obwohl ihm gegenüber bereits ein Anspruch wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht wurde, beschränkt sich die Verantwortlichkeit von DATABYTE auf den Zustand vor der Geltendmachung der Rechte, soweit keine anderen Ausschlussgründe vorliegen.
13.5
Ansprüche des KUNDEN sind ausgeschlossen, sofern die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des KUNDEN, durch die Art der Nutzung der LEISTUNG durch den KUNDEN (vgl. Abschnitt 6.2) oder dadurch verursacht wird, dass die LEISTUNG durch den KUNDEN oder von durch ihn beauftragte Dritte verändert wird, es sei denn, dass die betreffende Schutzrechtsverletzung auch ohne die Änderung verursacht worden wäre. In diesen Fällen stellt der KUNDE DATABYTE von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Schutzrechtsverletzungen frei.
13.6
Für die Verjährung gilt Abschnitt 12.4 entsprechend.

14. Vertragsstrafe

14.1
Im Falle eines DATENUMGANGS, der den jeweils vereinbarten NUTZUNGSZWECK überschreitet, schuldet der KUNDE DATABYTE diejenige Vergütung, welche bei ordnungsgemäßer Lizenzierung des DATENUMGANGS angefallen wäre.
14.2
Darüber hinaus hat der KUNDE für jede Verletzung der Bestimmungen aus den Abschnitten 7 und/oder 15, die er zu vertreten hat, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungsentgeltes nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Verletzung aktuellen Preise von DATABYTE für die betroffenen DATABYTE-DATEN an DATABYTE zu entrichten.
14.3
Im Falle eines fortgesetzten Verstoßes gilt die Vertragsstrafe – unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs – jeweils nach einem Zeitraum von 4 (vier) Wochen als erneut verwirkt, es sei denn, der KUNDE handelte bei der betreffenden Verletzungshandlung ohne Vorsatz.
14.4
Darüber hinausgehende Ansprüche von DATABYTE, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich derjenigen aus Abschnitt 8.8), bleiben hiervon unberührt, mit der Maßgabe, dass bereits gezahlte Vertragsstrafen auf Schadensersatzansprüche, die auf denselben Sachverhalt zurückgehen, angerechnet werden.

15. Vertraulichkeit

15.1
Es wird klargestellt, dass die DATABYTE-DATEN Geschäftsgeheimnisse von DATABYTE sind und der KUNDE dementsprechend vertraglich zur Geheimhaltung und zum Schutz der DATABYTE-DATEN verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf exportierte DATABYTE-DATEN bis zu deren Löschung.
15.2
DATABYTE weist den KUNDEN hiermit ausdrücklich auf die Straftatbestände des § 23 GeschGehG zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen hin.
15.3
Die speziellen Regelungen zur DATENLIZENZ und zum Schutz der DATABYTE-DATEN bleiben von den Bestimmungen dieses Abschnitts unberührt.

16. Datenschutz

16.1
Dem KUNDEN ist bekannt, dass DATABYTE-DATEN auch PERSONENBEZOGENE DATEN enthalten können. Ein gesonderter Hinweis hierauf von DATABYTE im Rahmen von EINZELVERTRÄGEN ist nicht geschuldet.
16.2
Der KUNDE ist bei der Nutzung der LEISTUNGEN zur Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet und ist allein dafür verantwortlich, dass der von ihm geplante DATENUMGANG im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere denjenigen der DSGVO, des BDSG und des TMG, erfolgt. Der KUNDE trifft alle insoweit erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
16.3
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der PERSONENBEZOGENEN DATEN des KUNDEN bzw. seiner Mitarbeiter finden sich in den Datenschutzhinweisen der DATABYTE-Website.

17. Allgemeine Haftung

17.1
DATABYTE haftet ungeachtet anderer Bestimmungen dieser AGB – gleich aus welchem Grunde – nur
17.1.1
unbeschränkt für die durch DATABYTE zu vertretenden Personenschäden sowie bei Schäden, die DATABYTE, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben;
17.1.2
für Produkthaftungsschäden nach dem Produkthaftungsgesetz;
17.1.3
dem Grunde nach bei jeder von DATABYTE zu vertretenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen EINZELVERTRAGES überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung jeweils auf die Höhe des bei Abschluss des EINZELVERTRAGES typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist; und – unbeschadet der Haftung gemäß der vorhergehenden Abschnitte dieses Abschnitts 17.1 –
17.1.4
bei einem von DATABYTE zu vertretenden Verlust von Daten, für den Aufwand, der für die Wiederherstellung dieser Daten entsteht, bis zu einem Betrag in Höhe des Vertragswertes des betroffenen EINZELVERTRAGES; der Anspruch setzt voraus, dass der KUNDE – jeweils nach dem Stand der Technik – angemessene Schutzmaßnahmen eingesetzt hat (Virenscanner, Firewall, etc.) und regelmäßig und anwendungsadäquat entsprechende Datensicherungen durchgeführt (im Zweifel mindestens einmal täglich) und dadurch sichergestellt hat, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
17.2
Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von DATABYTE für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, vertragliche Ansprüche Dritter, entgangene Nutzungen, Finanzierungsaufwendungen sowie sonstige Vermögens- und Folgeschäden.
17.3
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von DATABYTE, auf die eine Pflichtenübertragung stattfand.
17.4
Schadensersatzansprüche gegenüber DATABYTE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verjähren grundsätzlich ein Jahr nach ihrer Entstehung. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen begründet wurden, sowie solche Schadensansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

18. Sonstige Bestimmungen

18.1
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Formerfordernis.
18.2
Zur Vornahme von Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie zur Vereinbarung von Nebenabreden ist nur die Geschäftsführung von DATABYTE berechtigt. Etwaige sonstige Vertreter von DATABYTE im Sinne des § 54 Abs. 1 HGB sind insoweit in ihrer Handlungsvollmacht beschränkt. Abweichungen von dieser Regelung sind nur im Falle ihrer schriftlichen Vereinbarung wirksam.
18.3
Der KUNDE darf, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, seine Rechte oder Ansprüche gegen DATABYTE und/oder die jeweiligen EINZELVERTRÄGE nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DATABYTE abtreten.
18.4
Soweit nach diesen AGB eine Erklärung "schriftlich" oder "in Schriftform" abzugeben ist, muss diese Erklärung von der/den zur ordnungsgemäßen Vertretung des jeweiligen Vertragspartners berechtigten Person oder Personen eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet oder notariell beurkundet und dem anderen Vertragspartner als Original oder als Telefax übermittelt werden. Die in Satz 1 beschriebene Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden.
18.5
Dieser VERTRAG und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist der Sitz von DATABYTE.
18.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung unverzüglich durch eine solche ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Bis dahin gilt eine solche als vereinbart. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.